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"In allen wirtschaftlichen Bereichen, im sozialen und im kulturellen Bereich werden innovative Geschäftsideen in der Rechtsform der Genossenschaft umgesetzt. Neue Genossenschaften bündeln die Kernkompetenzen ihrer Mitglieder, bieten Produkte und Dienstleistungen aus einer Hand sowie Aus- und Weiterbildungsangebote für ihre Mitglieder an.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die genossenschaftlichen Unternehmen ein bedeutender Faktor. Jeder vierte Mitbürger profitiert von der Zugehörigkeit zu einer Genossenschaft. Traditionelle Genossenschaften sind etwa Kreditgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Einkaufs- und Absatzgenossenschaften des Handels und des Handwerks sowie Wohnungsbaugenossenschaften.
 
Die Genossenschaft ist – unabhängig von der Verfolgung weitergehender Ziele – ein wirtschaftliches Unternehmen und kann von mindestens drei Mitgliedern gegründet werden. Sie wird geprägt durch die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung."

*Zitat DGRV